Tipps

ein Paragraphenzeichen steht vor einer Mauer
Paragraphenzeichen

Hier finden Sie regelmäßig neue Tipps zu arbeitsrechtlichen Themen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Diese Hinweise bieten wertvolle Unterstützung bei alltäglichen rechtlichen Fragestellungen. Schauen Sie immer mal wieder vorbei!

Tipp 1: Sorgen Sie für Nachweise

Müssen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine wichtige Mitteilung machen (z. B. Krankmeldung, Verspätung, Kündigung etc.), sollten Sie immer dafür sorgen, dass Sie den Zugang der schriftlichen oder mündlichen Information im Streitfall belegen können. Hilfreich sind dafür z. B. Zeugen, die entweder die Nachricht selbst übermitteln oder bei der Überbringung dabei sind.

Tipp 2: Mit der Abmahnung nicht zu lange warten

Soll das Fehlverhalten eines Mitarbeiters abgemahnt werden, darf der Arbeitgeber nicht monatelang mit dem Ausspruch der Abmahnung warten. Gesetzlich ist zwar keine Ausschlussfrist für den Ausspruch einer Abmahnung vorgesehen; aber nach sechs Monaten hat ein Arbeitgeber das Recht auf den Ausspruch einer wirksamen Abmahnung verwirkt. Denn kein Arbeitnehmer muss nach Verstreichen eines solch langen Zeitraums mehr mit einer Abmahnung rechnen (vgl. LAG Nürnberg, 6 Sa 367/05).

Tipp 3: Wenn die Probezeit nicht reicht

Laut Gesetz kann die Probezeit normalerweise bis zu sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB). Reicht diese Zeitspanne aber nicht aus, z. B. weil der Mitarbeiter während der Probezeit länger krank war, lässt sich die Testphase doch noch verlängern: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen dazu noch während der Probezeit einen Aufhebungsvertrag. Der Beendigungszeitpunkt darf maximal vier Monate nach Ende der Probezeit liegen. Sollte sich der Mitarbeiter in dieser Verlängerungszeit bewähren, verpflichtet sich der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag, diesen aufzuheben. So hat es das Bundesarbeitsgericht festgelegt (BAG, 2 AZR 93/01).

Tipp 4: Suchen Sie arbeitsrechtliche Vorschriften?

Dann sollte Sie Gesetze im Internet besuchen. Auf dieser offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz finden Sie alle arbeitsrechtlichen Vorschriften des Bundes in verschiedenen Dateiformaten.

Tipp 5: Hier gibt es hilfreiche Formulare

Auch wenn ich hier gegen meine eigene Interessenlage informiere: Nicht für jeden „Handgriff“ müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Mit Hilfe einer Formularseite des Bundesministeriums der Justiz können Sie die Beantragung von Prozesskostenhilfe oder die Einleitung einer Zwangsvollstreckung auch selbst in die Hand nehmen. Informationsblätter mit Ausfüllhinweisen erleichtern Ihnen dabei die Arbeit.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung zu einem arbeitsrechtlichen Thema? Dann kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung – unter 0163 3838240 oder per E-Mail. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.