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Vollmachtsurkunde

Die von Ihnen unterschriebene Vollmachtsurkunde benötige ich nicht nur als eine Art „Auftragsbestätigung“; mit ihr kann ich auch Dritten (z. B. Gegner, Gericht, Behörde etc.) nachweisen, dass ich Sie in der Angelegenheit rechtlich vertrete.

Erklärung bei Arbeitsgerichtssachen

Normalerweise gilt im Recht der Grundsatz: „Wer verliert, der zahlt.“ Das bedeutet konkret, dass die bei Gericht unterlegene Partei nicht nur ihren eigenen Anwalt bezahlen muss, sondern auch den des Gegners; und die Gerichtskosten kommen auch noch dazu. Im Arbeitsrecht gilt dieser Grundsatz aber nicht. Dies wiederum bedeutet, dass zumindest im Verfahren 1. Instanz (also beim Arbeitsgericht) keine Kostenerstattungspflicht besteht, selbst wenn man verloren hat. Man muss nur die Gerichtskosten und den eigenen Anwalt bezahlen, nicht aber den gegnerischen. Umgekehrt gilt: Gewinnt man einen Arbeitsgerichtsprozess, muss man die eigenen Anwaltskosten stets selbst tragen.

Auf diese Besonderheit muss ich meine Mandantinnen und Mandanten hinweisen. Mit Ihrer Unterschrift unter die Erklärung für Arbeitsgerichtssachen bestätigen Sie, entsprechend informiert worden zu sein.

Bei Fragen zu den Download-Dokumenten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.